01 · Preisanpassungen
Späte Kalkulation, feste Fristen.
Die vorläufigen Netzentgelte für 2027 erscheinen im Oktober, die endgültigen erst im Januar. Zugleich soll der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten von 6,5 auf rund 5,5 Mrd. Euro sinken. Preisänderungen müssen Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher erfahren, in der Grundversorgung sechs Wochen.
Die Folge: Jedes Preisschreiben erzeugt Rückfragen, Kündigungen und Abschlagsänderungen – gebündelt in wenigen Wochen.
Wir übernehmenRückfragen per Telefon, E-Mail und Brief, Kündigungen und Abschlagsanpassungen.
02 · Turnusablesung
Viele Zählerstände in kurzer Zeit.
Wer zum Jahreswechsel abrechnet, braucht die Zählerstände rechtzeitig – aus Ablesung, Selbstablesung und Zählerstandsmitteilungen der Kunden. Fehlende oder unplausible Werte müssen geklärt sein, bevor die Rechnung rausgeht.
Die Folge: Rückfragen zur Ablesung, Nachfragen bei fehlenden Werten und Plausibilisierung im Akkord.
Wir übernehmenZählerstandsmitteilungen, Zählerstandsplausibilisierung und Rückfragen rund um die Ablesung.
03 · Jahresabrechnung
Turnusabrechnung mit gesetzlicher Frist.
Endet der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember, muss die Rechnung spätestens sechs Wochen später vorliegen. Guthaben sind mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen oder binnen zwei Wochen auszuzahlen.
Die Folge: Rechnungsstellung, Abschlagsplanung und Rechnungsrückfragen laufen gleichzeitig.
Wir übernehmenRechnungsstellung, Zahlungsmanagement und die Bearbeitung von Rechnungsrückfragen.
Warum kurzfristig zählt
4 → 6
Monate bleiben offene Stellen heute bzw. künftig unbesetzt
Personal lässt sich nicht kurzfristig aufbauen. Unterstützung schon.
Fast die Hälfte der Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft muss schon heute deutlich mehr Aufwand betreiben, um Stellen zu besetzen. Wer jetzt Verstärkung ausschreibt, hat sie frühestens nach der Hochsaison. Wir übernehmen Aufgaben auch kurzfristig – damit Ihr Team gut durch die kommenden Monate kommt.